B26 · Referenzausgabe 2026.11

Materialbeschreibungen — Definition und Grenzen

Lieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft.

Zweck und Geltungsbereich

Den Begriff zunächst von benachbarten Begriffen trennen. Die Beobachtung unten benennt die Frage des Datensatzes. Vor Anwendung des Beispiels die Einschränkung lesen. Eine Definition muss auch zeigen, was außerhalb ihres Geltungsbereichs liegt.

Arbeitshinweise

Die Sammlung beschreibt Hüllenformen, Zugriffswege und Dokumentation papierbasierter Objekte. Sie dient dem Lesen und Planen, nicht der Behandlungsanweisung für empfindliche Objekte. Faltzeichnungen und Beispiele sind originale Illustrationen ohne Sammlungs- oder Inventardaten. Materialbeschreibungen unterscheiden Beobachtungen von belegten Eigenschaften. Entscheidungen über reale Objekte, ihren Zustand und ihre Umgebung benötigen entsprechende Fachkenntnis.

Materialbeschreibungen — Veranschaulichende Referenz; kein geprüftes Produkt und keine Zertifizierung.
Materialbeschreibungen. Veranschaulichende Referenz; kein geprüftes Produkt und keine Zertifizierung.

Praxisbeispiel

Die Quelle einer Materialaussage nennen und unbelegte Felder ausdrücklich offenlassen.

ReferenzdatensatzAuslegung
B26Materialbeschreibungen
Zweck und GeltungsbereichLieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft.
Grenzen und AuslegungChemische Eignung nicht aus Handelsnamen oder Aussehen ableiten.

Prüfliste

Geltungsbereich in einem Satz formulieren; Nachbarbegriff nennen; festhalten, was das Beispiel nicht belegt.

Grenzen und Auslegung

Chemische Eignung nicht aus Handelsnamen oder Aussehen ableiten. Maße und Beispiele dienen der Beschreibung, nicht als Annahmekriterien.

Weiterführende Texte

Materialbeschreibungen →