B26 · Referenzausgabe 2026.11
Materialbeschreibungen — Definition und Grenzen
Lieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft.
Zweck und Geltungsbereich
Den Begriff zunächst von benachbarten Begriffen trennen. Die Beobachtung unten benennt die Frage des Datensatzes. Vor Anwendung des Beispiels die Einschränkung lesen. Eine Definition muss auch zeigen, was außerhalb ihres Geltungsbereichs liegt.
Arbeitshinweise
Die Sammlung beschreibt Hüllenformen, Zugriffswege und Dokumentation papierbasierter Objekte. Sie dient dem Lesen und Planen, nicht der Behandlungsanweisung für empfindliche Objekte. Faltzeichnungen und Beispiele sind originale Illustrationen ohne Sammlungs- oder Inventardaten. Materialbeschreibungen unterscheiden Beobachtungen von belegten Eigenschaften. Entscheidungen über reale Objekte, ihren Zustand und ihre Umgebung benötigen entsprechende Fachkenntnis.
Praxisbeispiel
Die Quelle einer Materialaussage nennen und unbelegte Felder ausdrücklich offenlassen.
| Referenzdatensatz | Auslegung |
|---|---|
| B26 | Materialbeschreibungen |
| Zweck und Geltungsbereich | Lieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft. |
| Grenzen und Auslegung | Chemische Eignung nicht aus Handelsnamen oder Aussehen ableiten. |
Prüfliste
Geltungsbereich in einem Satz formulieren; Nachbarbegriff nennen; festhalten, was das Beispiel nicht belegt.