B / 06
Materialbeschreibungen
Lieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft.
Die Sammlung beschreibt Hüllenformen, Zugriffswege und Dokumentation papierbasierter Objekte. Sie dient dem Lesen und Planen, nicht der Behandlungsanweisung für empfindliche Objekte. Faltzeichnungen und Beispiele sind originale Illustrationen ohne Sammlungs- oder Inventardaten. Materialbeschreibungen unterscheiden Beobachtungen von belegten Eigenschaften. Entscheidungen über reale Objekte, ihren Zustand und ihre Umgebung benötigen entsprechende Fachkenntnis.
Praxisbeispiel
Die Quelle einer Materialaussage nennen und unbelegte Felder ausdrücklich offenlassen.
Chemische Eignung nicht aus Handelsnamen oder Aussehen ableiten.