B30 · Referenzausgabe 2026.11
Materialbeschreibungen — Prüfung und Auslegung
Lieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft.
Zweck und Geltungsbereich
Vor Schlussfolgerungen fehlenden Kontext, mehrdeutige Bezeichnungen und unbelegte Aussagen prüfen. Feststellen, was der Datensatz erkennen lässt und was einer gesonderten Bewertung bedarf.
Arbeitshinweise
Die Sammlung beschreibt Hüllenformen, Zugriffswege und Dokumentation papierbasierter Objekte. Sie dient dem Lesen und Planen, nicht der Behandlungsanweisung für empfindliche Objekte. Faltzeichnungen und Beispiele sind originale Illustrationen ohne Sammlungs- oder Inventardaten. Materialbeschreibungen unterscheiden Beobachtungen von belegten Eigenschaften. Entscheidungen über reale Objekte, ihren Zustand und ihre Umgebung benötigen entsprechende Fachkenntnis.
Praxisbeispiel
Die Quelle einer Materialaussage nennen und unbelegte Felder ausdrücklich offenlassen.
| Referenzdatensatz | Auslegung |
|---|---|
| B30 | Materialbeschreibungen |
| Zweck und Geltungsbereich | Lieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft. |
| Grenzen und Auslegung | Chemische Eignung nicht aus Handelsnamen oder Aussehen ableiten. |
Prüfliste
Ohne Rückgriff auf Erinnerung lesen; jede Kennzeichnung prüfen; Unsicherheit markieren; Fachprüfung abwägen; Originalbeobachtung erhalten.