B29 · Referenzausgabe 2026.11

Materialbeschreibungen — Dokumentation und Revision

Lieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft.

Zweck und Geltungsbereich

Ein Datensatz soll die beabsichtigte Beschreibung für andere nachvollziehbar machen. Kennung, Kontext und Revision zusammenhalten. Änderungen erklären und ausreichend frühere Informationen bewahren, um die Ablösung zu verstehen.

Arbeitshinweise

Die Sammlung beschreibt Hüllenformen, Zugriffswege und Dokumentation papierbasierter Objekte. Sie dient dem Lesen und Planen, nicht der Behandlungsanweisung für empfindliche Objekte. Faltzeichnungen und Beispiele sind originale Illustrationen ohne Sammlungs- oder Inventardaten. Materialbeschreibungen unterscheiden Beobachtungen von belegten Eigenschaften. Entscheidungen über reale Objekte, ihren Zustand und ihre Umgebung benötigen entsprechende Fachkenntnis.

Materialbeschreibungen — Veranschaulichende Referenz; kein geprüftes Produkt und keine Zertifizierung.
Materialbeschreibungen. Veranschaulichende Referenz; kein geprüftes Produkt und keine Zertifizierung.

Praxisbeispiel

Die Quelle einer Materialaussage nennen und unbelegte Felder ausdrücklich offenlassen.

ReferenzdatensatzAuslegung
B29Materialbeschreibungen
Zweck und GeltungsbereichLieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft.
Grenzen und AuslegungChemische Eignung nicht aus Handelsnamen oder Aussehen ableiten.

Prüfliste

Kennung prüfen; Beobachtung und Quelle nennen; Revision datieren; betroffene Bilder verknüpfen; Fakten von offenen Fragen trennen.

Grenzen und Auslegung

Chemische Eignung nicht aus Handelsnamen oder Aussehen ableiten. Maße und Beispiele dienen der Beschreibung, nicht als Annahmekriterien.

Weiterführende Texte

Materialbeschreibungen →