B29 · Referenzausgabe 2026.11
Materialbeschreibungen — Dokumentation und Revision
Lieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft.
Zweck und Geltungsbereich
Ein Datensatz soll die beabsichtigte Beschreibung für andere nachvollziehbar machen. Kennung, Kontext und Revision zusammenhalten. Änderungen erklären und ausreichend frühere Informationen bewahren, um die Ablösung zu verstehen.
Arbeitshinweise
Die Sammlung beschreibt Hüllenformen, Zugriffswege und Dokumentation papierbasierter Objekte. Sie dient dem Lesen und Planen, nicht der Behandlungsanweisung für empfindliche Objekte. Faltzeichnungen und Beispiele sind originale Illustrationen ohne Sammlungs- oder Inventardaten. Materialbeschreibungen unterscheiden Beobachtungen von belegten Eigenschaften. Entscheidungen über reale Objekte, ihren Zustand und ihre Umgebung benötigen entsprechende Fachkenntnis.
Praxisbeispiel
Die Quelle einer Materialaussage nennen und unbelegte Felder ausdrücklich offenlassen.
| Referenzdatensatz | Auslegung |
|---|---|
| B29 | Materialbeschreibungen |
| Zweck und Geltungsbereich | Lieferantenaussagen, sichtbare Struktur und belegte Eigenschaften getrennt erfassen. Eine Farbangabe ist keine konservatorische Eigenschaft. |
| Grenzen und Auslegung | Chemische Eignung nicht aus Handelsnamen oder Aussehen ableiten. |
Prüfliste
Kennung prüfen; Beobachtung und Quelle nennen; Revision datieren; betroffene Bilder verknüpfen; Fakten von offenen Fragen trennen.